Die rechtlichen Grundlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) legen fest, dass der Besitz von Betäubungsmitteln unter bestimmten Umständen als Straftat gewertet wird. Dabei differenziert das Gesetz zwischen einer nicht geringen Menge und einer geringen Menge BtM. Letztere ist in einer „geringe Menge BtM Tabelle“ festgehalten, die als Orientierungshilfe dient. Bei Überschreitung der Grenzwerte können die Staatsanwaltschaft und das Gericht eine Verfolgung und Strafe, einschließlich Freiheitsstrafe, anordnen. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) bietet in bestimmten Fällen eine Ausnahme für den Eigenbedarf und Eigenverbrauch, jedoch bleibt der Besitz über der festgelegten geringen Menge weiterhin ein Verbrechenstatbestand. Reformvorschläge von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zielen darauf ab, die Regelungen bezüglich des minder schweren Falls und der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln zu überarbeiten. Ein Sicherungsrechner könnte hier für Betroffene nützlich sein, um die Sicherungsstufe bei der Aufbewahrung von BtM zu ermitteln und rechtliche Risiken zu minimieren.
Definition von geringer Menge BtM
Die Definition einer geringen Menge Betäubungsmittel (BtM) ist von zentraler Bedeutung im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Diese Menge bezieht sich auf Cannabisprodukte, die im Kontext des Konsumcannabisgesetzes eine entscheidende Rolle spielen. Eine geringe Menge wird in der Regel unter Berücksichtigung des Nettowirkstoffgehalts und der Bruttomenge bestimmt und kann für den Eigenbedarf relevant sein. Dabei lässt sich die sogenannte Normalmenge und die Konsumeinheit nicht unberücksichtigt lassen. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Besitz einer nicht geringen Menge Konsequenzen nach dem Betäubungsmittelstrafrecht nach sich ziehen kann, einschließlich einer Mindestfreiheitsstrafe. Die Rechtsprechung spielt eine entscheidende Rolle bei der Auslegung des Begriffs, was zu unterschiedlichen Auffassungen unter den Bundesrechtsanwaltskammern führen kann. Vor allem bei Cannabis muss zwischen unterschiedlichen Wirkstoffen und deren Mengen differenziert werden, um die legalen von den illegalen Besitztümern abzugrenzen. Diese Faktoren sind entscheidend für Betroffene, die sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen.
Einschränkungen und Ausnahmen in der Rechtsprechung
In der Rechtsprechung zu geringen Mengen BtM sind zahlreiche Einschränkungen und Ausnahmen festgelegt, die für Betroffene von erheblicher Bedeutung sind. Grenzwerte für cannabisbasierte Stoffe sind klar definiert im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sowie im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Diese gesetzlichen Regelungen bestimmen, was als geringe Menge gilt und ab wann der Besitz oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln, wie z.B. Methamphetamin, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) informiert darüber, dass die Differenzierung zwischen ‚geringer Menge‘ und ’nicht geringer Menge‘ entscheidend ist: So fallen Mengen, die den festgelegten Wirkstoffgehalt überschreiten, unter den Straftatbestand der normalen Menge. Im Kontext des KCanG stellen die Konsumeinheiten ebenfalls einen wichtigen Faktor dar, da sie den erlaubten Rahmen für den Konsum vorgeben und klar definieren, in welchem Umfang der Gesetzgeber toleriert, dass Einzelpersonen Cannabis zu Genusszwecken nutzen. Der Preis spielt hierbei oft eine Rolle, da er Einfluss darauf hat, ob eine gewisse Menge als gering oder normal eingestuft wird.
Praktische Anwendungen im Alltag der Betroffenen
Im Alltag der Konsumenten von Betäubungsmitteln (BtM) ist das Verständnis der geringen Menge BtM Tabelle von zentraler Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen des BtMG definieren, welche Substanzen wie Heroin, Kokain, Amphetamin und synthetische Cannabinoide, wie AB-CHMINACA und 5F-AB-PINACA, als geringe Menge eingestuft werden können. Das Wissen um diese Grenzwertmengen ist entscheidend für die Betroffenen, da sie so Risiken und rechtlichen Konsequenzen besser einschätzen können. Verwaltungsvorschriften geben Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden kann. Bei der Nutzung von Betäubungsmitteln, die nicht über der festgelegten Bruttogewichtsmengen liegen, sehen die Gesetze in der Regel mildere Bestrafungen vor. Dies ist vor allem für Konsumenten wichtig, die gelegentlich in den Besitz solcher Substanzen gelangen. Die Unkenntnis über die genaue Menge kann jedoch zu unerwarteten rechtlichen Schwierigkeiten führen. Ein informierter Umgang mit der geringen Menge BtM Tabelle kann somit maßgeblich dazu beitragen, rechtliche Probleme zu vermeiden und das Bewusstsein für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schärfen.